Ein Gericht in Moskau hat den Düsseldorfer Karnevalisten Jacques Tilly in Abwesenheit zu acht Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Tilly habe sich der Verletzung religiöser Gefühle und der Verbreitung von Falschnachrichten über die russischen Streitkräfte schuldig gemacht, urteilte Richter Konstantin Otschirow am Donnerstag (2. April) in dem umstrittenen Strafverfahren. Außerdem soll Tilly eine Geldstrafe von umgerechnet rund 2000 Euro zahlen. Er erhält darüber hinaus ein vierjähriges Arbeitsverbot. Jacques Tilly war bei dem Prozess wie erwartet nicht anwesend.
+++ Folgen Sie der NRZ Düsseldorf jetzt auch bei Instagram! +++
Ich halte es mal mit Dieter Bohlen: Wenn die ein Problem mit mir haben, sollen sie es behalten.
Jacques Tilly, über das Urteil
Jacques Tilly reagierte auch auf diese Nachricht zumindest äußerlich gelassen. „Mit dem Urteil kann ich nichts anfangen, also stecke ich das mal weg“, so der Bildhauer zur NRZ. „Ich halte es mal mit Dieter Bohlen: Wenn die ein Problem mit mir haben, sollen sie es behalten. Und nur zur Info: Ich habe jetzt nicht meinen Kulturbeutel gepackt, um in Moskau ins Gefängnis zu gehen.“
- Die NRZ Düsseldorf bei WhatsApp: Hier kostenlos den Kanal abonnieren
Tilly hat mehrfach erklärt, dass er nicht von der russischen Justiz über das Verfahren informiert worden sei. „Und auch jetzt bin ich nicht informiert worden“, so der Künstler zur NRZ. „Wahrscheinlich werde ich auch keinen Brief mehr bekommen. Tatsache ist: Ich bin hier nicht der Geschädigte, der russische Staat schädigt sich selbst. Er macht sich wegen ein paar Pappfiguren lächerlich.“ Natürlich werde er weiter seiner Arbeit nachgehen, trotz des in Moskau verhängten vierjährigen Berufsverbots: „Wenn mich die Düsseldorfer lassen, mache ich weiter. Ist doch klar!“
Lesen Sie auch diese Nachrichten aus Düsseldorf
- Jelinek-Premiere am Düsseldorfer Schauspielhaus scheitert: Nichts für Theaterfans
- Unfall in Düsseldorf: Zwei Schwerverletzte – Kreuzung war für Stunden gesperrt
- Fortuna Düsseldorf: Langeneke vor Trainerdebüt - „Es wird ganz schön kribbeln“
- Sturmwarnung in Düsseldorf: Wildpark Grafenberg bleibt am Wochenende geschlossen
- Lesen Sie hier auch alle aktuellen Nachrichten aus Düsseldorf
Mit Tillys Kenntnis beobachteten Diplomaten der deutschen Botschaft den Prozess in Moskau. Doch welche konkreten Auswirkungen hat das Urteil eines russischen Gerichts nun auf den Düsseldorfer? „Für Jacques Tilly bedeuten die mehr als acht Jahre Haft, die ihm in völlig überzogener Weise in Russland drohen würden, dass er weder dorthin noch in befreundete Staaten wie etwa Belarus je wieder reisen sollte. Anderenfalls könnte ihm eine Verhaftung und gegebenfalls Auslieferung drohen“, ordnet Luca Manns, Jurist und Geschäftsführer der Forschungsstelle Nachrichtendienste an der Uni Köln, ein. „Aus Deutschland wird Tilly jedoch ganz sicher nicht ausgeliefert: Das verbietet das Grundgesetz und wird durch die Bundesregierung auch in keiner Weise politisch gewollt, die das Urteil gegen den Karnevalisten harsch kritisiert hat.“
Verurteilungen wegen angeblicher Falschnachrichten über die russischen Streitkräfte habe es in den vergangenen Jahren immer wieder gegeben, insbesondere seit der Vollinvasion auf die Ukraine. „Anders als im Fall von Jacques Tilly, den die Folgen des Urteils nicht treffen werden, sitzen innerhalb Russlands eine Vielzahl von Menschen wegen ihrer völlig legitimen Meinung in Strafhaft. Dadurch unterscheidet sich das russische Recht auch eindeutig von unserem Strafgesetzbuch in Deutschland“, sagt Rechtsexperte Luca Manns. Aber auch in Deutschland gebe es einen Tatbestand der „Störpropaganda gegen die Bundeswehr“. „Dieser setzt anders als in Russland aber ‚unwahre oder gröblich entstellte Behauptungen tatsächlicher Art‘ voraus und nimmt damit auch scharfe oder gar polemische Meinungsäußerungen von der Kriminalisierung aus“, erklärt er.
Auch interessant
Auch NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst nahm zum Urteil Stellung: „Kunst und Karneval sind gelebter Ausdruck unserer demokratischen Meinungsfreiheit. Dass Russland Jacques Tilly nun wirklich zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt hat, ist ein schwerer Angriff auf die Freiheit der Kunst“, so der CDU-Mann auf NRZ-Anfrage. „Gerade in Zeiten, in denen autoritäre Regime weltweit versuchen, Kritik zum Schweigen zu bringen, ist unsere Solidarität mit freien Künstlerinnen und Künstlern unverzichtbar.“ Tilly stünde seit „über 30 Jahren für Meinungsstärke, Mut und beißende Satire. Er scheut keine Institution, Staatsmacht oder Autorität“, so Wüst weiter. „Jacques Tilly kann sich der vollen Solidarität der Landesregierung gewiss sein. Ich bin mir sicher: Diese Strafe wird ihn nicht einschüchtern, sondern anspornen und inspirieren.“



